30.03.2010
Wir schaffen Arbeit durch die Einführung branchenübergreifender, gesetzlicher Mindestlöhne, weil die damit verbundenen Lohnzuwächse sofort konsum- und damit beschäftigungswirksam werden. Mindestlöhne stärken die Kaufkraft der Arbeitnehmer und sind deshalb ein wirksames Mittel der Wirtschaftsbelebung. Gerade dann, wenn die krisenanfällige Exportwirtschaft schwächelt, muß die Binnenwirtschaft durch Nachfrageimpulse gestärkt werden. Die Forderung nach Mindestlöhnen fußt auf der Erkenntnis, daß Autos nun mal keine Autos kaufen können, sondern nur Menschen Nachfrage erzeugen können. Aus diesem volkswirtschaftlichen Grund, aber auch weil Ausbeutungslöhne gegen den Geist einer solidarischen Volksgemeinschaft verstoßen, hat die sächsische NPD in ihrem Landtagswahlprogramm 2009 einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,80 Euro pro Stunde gefordert. Dieser Bruttolohn von etwas mehr als 1.400 Euro würde das Abrutschen eines Vollzeit-Beschäftigten unter die Armutsgrenze verhindern.
Da nicht alle Unternehmen diesen Mindestlohn von heute auf morgen zahlen können, muß es branchenbezogene Übergangsregelungen und vorübergehende staatliche Lohnkostenzuschüsse geben, damit alle deutschen Arbeitnehmer armutsfest entlohnt werden. Es ist ein sozialpolitischer Skandal, daß hierzulande mehr als fünf Millionen Menschen für entwürdigende Niedriglöhne arbeiten müssen und 1,5 Millionen Vollzeit-Beschäftigte auf ergänzende Leistungen aus der Grundsicherung angewiesen sind. Damit das System flächendeckender Mindestlöhne nicht durch importierte Lohndrückerei untergraben wird, muß der Staat konsequent gegen osteuropäische Scheinselbständige und ihre Auftraggeber vorgehen.