NPD Kreisverband Aschaffenburg/Miltenberg - Die soziale Heimatpartei

03.08.2009

Lesezeit: etwa 2 Minuten

Trauriger Tod der kleinen Corinna aus Sachsen - Täter stand unter „Führungsaufsicht”

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Der Mörder von Corinna stand nach Verbüßung seiner Haftstrafe wegen Brandstiftung unter Führungsaufsicht. In anderen Staaten bedeutet „unter Führungsaufsicht“ das Tragen einer elektronischen Fußfessel. Nicht so in der BRD, hier gibt es „unter Führungsaufsicht“ Gespräche und Hilfestellungen von sogenannten Bewährungshelfern, dazu die obligatorischen Therapieempfehlungen. Therapiepflicht oder gar -zwang führe zu keinem Ergebnis. Unter Führungsaufsicht werden aber nur ausschließlich die Straftäter gestellt, die nach Verbüßung ihrer Haftstrafe weiterhin als Gefahr für die Allgemeinheit angesehen werden. Warum entläßt man sie dann überhaupt in die Freiheit? Angesichts des Sexualmordes an der kleinen Corinna vergangene Woche fragen wir uns, wer für die grausame Tat an dem neunjährigen, entwicklungsverzögerten Mädchen mitverantwortlich zu machen ist.

Dies kann nur ein Staat sein, für den die Wiedereingliederung seiner Straftäter offenbar allzu gern auf Kosten des Wohlergehens, der Gesundheit und des Lebens unserer Kinder geht! Die Presse atmet einhellig auf, nein, es sei kein Wiederholungstäter, er sei nicht wegen Sexualdelikten, sondern wegen Brandstiftung vorbestraft. Scheinbar gibt es auch bei Straf- und Gewalttätern Multitalente, die offen sind für Neuland, wie der Fall „Corinna“ zeigt.

Corinna hätte nicht sterben müssen, käme dieser Staat seinen Pflichten um die Sorge und das Wohlergehen seines Volkes nach und beende seinen Schmusekurs für Straftäter lieber gestern als heute.

Da ist es natürlich umso durchsichtiger, sich den Schuh der Verantwortung nicht anzuziehen und abzulenken auf die Patentinhaber des „Bösen“ in der BRD: die NPD und der nationale Widerstand. Einen Trauermarsch abzusagen, wie geschehen, weil über ein Fünftel der Teilnehmer aus dem Umfeld der NPD stammen, bedeutet von der Wirklichkeit abzulenken, einen staatlichen Mißstand zu leugnen und die Trauer und Betroffenheit über eine unentschuldbare, grausame, zu verhindern gewesene Tat seinerseits systemkonform zu instrumentalisieren. Das ist allerdings schändlich! Im Sinne aller aufrichtig trauernden und anteilnehmenden Menschen ist das sicherlich nicht.

Die NPD fordert seit Jahren unmißverständlich einen Volksentscheid über die Wiedereinführung der Todesstrafe für Kinderschänder. Wieviele Kinder müssen noch Opfer, sowohl kranker Straftäter als auch eines kranken Systems werden, bevor der Wille der Mehrheit im Volk endlich gehört wird?

 

In Anteilnahme gegenüber der Familie des Opfers

 

Sigrid Schüßler

RNF-Bayern

 

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