NPD Kreisverband Aschaffenburg/Miltenberg - Die soziale Heimatpartei

15.03.2009

Lesezeit: etwa 2 Minuten

Trauriger Höhepunkt der Gesinnungsjustiz: Haft für Mahler

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Die Gesinnungsjustiz in Deutschland hat einen traurigen Höhepunkt erreicht: Horst Mahler wurde vom Landgericht Potsdam zu fast 5 Jahren Haft verurteilt. Zusammen mit den Haftstrafen aus Landshut und München wird der ehemalige Rechtsanwalt wohl 12 Jahre hinter Gittern verbringen müssen.

Dem 73-jährigen wurde vorgeworfen, in 21 Fällen E-Mails verschickt zu haben, in denen die gesetzlich vorgeschriebene Darstellung des Holocaust in Frage gestellt wurde. In Landshut und München wurde er wegen ähnlicher Delikte angeklagt und verurteilt.

Nach Ernst Zündel und Germar Rudolf ist mit Horst Mahler der dritte prominente Revisionist hinter Gitter gebracht worden. Wer diese Anklagen und Urteile zu Recht angreift, sollte aber wissen, daß die Grundlagen hierfür durch den unsäglichen Volksverhetzungsparagrafen 130 gelegt wurden, ein Paragraf, der zu Zeiten seiner Entstehung durch alle damaligen Bundestagsparteien hinweg sehr umstritten war. Hier werde eine Gesinnungsjustiz eingeführt, die der Willkür Tür und Tor öffne, meinten deren Kritiker damals. Und in der Tat laden die in der Folgezeit mehrmals verschärften Regelungen zu willkürlichen Auslegungen durch Richter und Staatsanwälte ein. Jährlich fast 14.000 Verurteilungen wegen Meinungsdelikten, verkünden unsere Meinungswächter mit unverkennbarem Stolz. Die meisten dieser Delikte haben ihren Ursprung eben in jenem Volksverhetzungsparagrafen. Wer über die Verurteilungen von Horst Mahler, Germar Rudolf oder Ernst Zündel empört ist, sollte das auch über die meisten 14.000 jährlich Verurteilten auch sein.

Halten wir uns vor Augen: In diesem Staat ist es möglich, ungestraft Arthur Harris zu verherrlichen und diesen Kriegverbrecher zu weiteren Kriegsverbrechen aufzufordern. In diesem Staat ist es ungestraft möglich, das Auslöschen Deutschlands zu propagieren. „Bomber-Harris – do it again“ oder „Deutschland von der Karte streichen - Polen muß bis Frankreich reichen“ – wer kennt sie nicht, die Sprüche linker Gegendemonstranten, meistens begleitet vom Schwenken von Fahnen der Staaten Israel und USA. In diesem Staat muß aber jeder, der Zweifel an der gesetzlich verordneten historischen Darstellung des Dritten Reiches und des zweiten Weltkrieges äußert, mit härtesten Strafen rechnen.

Staatsanwälte und Richter, die derartige Prozesse zu verantworten haben, machen sich nicht einmal die Mühe, über das gesetzlich vorgeschriebene Geschichtsbild nachzudenken und auch darüber, warum es überhaupt gesetzlich geschützt werden muß. Der Holocaust sei offenkundig und keiner Beweisführung zugänglich, das ist die gängige Formel, um das Nachdenken und das Fragen zu ersparen.

Da ein tatsächlicher Rechtsstaat für uns kein hohler Popanz sein darf, muß die Verurteilung von Horst Mahler ebenso wie die von Ernst Zündel, Germar Rudolf und die 14.000 anderen jährlich der politische Auftrag sein, diese skandalöse und eines wirklichen Rechtsstaates unwürdige Gesetzgebung ersatzlos abzuschaffen. Vor Gericht gestellt gehören nicht Revisionisten, vor Gericht gestellt gehören Harris-Verehrer und Deutschland-Vernichter.
Seien wir solidarisch mit allen, die wegen dieser Gesinnungsgesetzgebung vor Gericht gestellt werden oder die sich bereits im Gefängnis befinden.

Berlin, den 12.03.2009

Frank Schwerdt
Leiter der NPD-Rechtsabteilung

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