NPD Kreisverband Aschaffenburg/Miltenberg - Die soziale Heimatpartei

29.11.2008

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Schünemanns Vorschlag zum Verfassungsbruch schon jetzt gescheitert?

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Offensichtlich hat die Innenministerkonferenz selbst Bedenken gegen die Pläne des niedersächsischen Innenministers Schünemann, die NPD per Verfassungsänderung aus der Parteienfinanzierung auszuschließen. Auf der vergangenen Konferenz konnten sich die Minister lediglich darauf einigen, den Vorschlag gründlich zu prüfen. Vor einer inhaltlichen Bewertung des Vorstoßes von Uwe Schünemann (CDU) wolle man sich Zeit lassen, das Gutachten zunächst in Ruhe „zu lesen“. Verklausuliert könnte das schon jetzt bedeuten, daß die Pläne Schünemanns nun fernab der Öffentlichkeit begraben werden sollen. Die verfassungsrechtlichen Bedenken sind selbst bei den etablierten Parteien offensichtlich zu groß.
Schünemann hatte am letzten Mittwoch, dem 19. November, ein Rechtsgutachten der Leibniz-Universität Hannover vorgestellt, das als „milderes Mittel“ zum Parteienverbot eine Änderung des Grundgesetzes und des Parteiengesetzes vorschlägt, um der NPD die staatlichen Zuwendungen zu entziehen. Mit diesem Mittel will Schünemann die Einleitung eines Verbotsverfahrens umgehen, weil er wohl selber ahnt, daß sich der Staat damit erneut bis auf die Knochen blamieren würde.
2003 war das erste Verbotsverfahren gegen die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert, weil sich das Beweismaterial gegen die Partei auch auf Angaben von V-Leuten des Verfassungsschutzes stützte. Sollten die Vorschläge Schünemanns doch noch einmal die parlamentarische Mehrheit finden, würde die BRD unmißverständlich klar machen, daß Parteiengleichbehandlung offenbar nur für die Parteien gilt, die willfährig Deutschlands Fahrt in den politischen Abgrund unterstützen. Demokratie und Rechtsstaat in Deutschland hätten somit unmißverständlich einen Offenbarungseid abgegeben.

Quelle: http://www.deutsche-stimme.de/ds/

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