NPD Kreisverband Aschaffenburg/Miltenberg - Die soziale Heimatpartei

05.11.2008

Lesezeit: etwa 2 Minuten

Udo Voigt bleibt im Bundeswehrverband

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Berlin - Seit Monaten betreibt die SPD auf Veranlassung des bis dahin eher unbekannten Berliner SPD-Abgeordneten Tom Schreiber eine Hetzkampagne gegen die 35-jährige Mitgliedschaft des NPD-Parteivorsitzenden Udo Voigt im Bundeswehrverband. Udo Voigt, heute Hauptmann der Reserve, war von 1972 bis 1984 Soldat und Offizier der Luftwaffe. In die NPD trat er lange vor seiner Bundeswehrzeit bereits 1968 ein. In seiner gesamten Dienstzeit machte er aus seiner NPD-Mitgliedschaft nie ein Geheimnis. Ab 1979 führte er den NPD-Kreisverband Freising an seinem damaligen Bundeswehrstandort. In der Programmkommission der NPD setzte er sich u.a. für den Artikel 15 des Grundsatzprogramms der Partei ein, in dem es heißt:

„Wehrdienst ist Ehrendienst am deutschen Volk. Daher bejaht die NPD den soldatischen Dienst in der Bundeswehr“. Der Deutsche Bundeswehrverband sieht sich selbst als von politischen Parteien unabhängig und bekennt sich damit, wie die NPD in ihrer Satzung zu dem in der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verankerten Gebot des Mehrparteienprinzips.

Die verfassungsrechtliche Bewertung einer Partei unterliegt gemäß Artikel 21 (2) ausschließlich dem Bundesverfassungsgericht. Das sollte auch dem SPD-Abgeordneten Tom Schreiber bekannt sein, der erst im September, im dritten Anlauf und mit dem zwölften Wahlgang von der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin zur Vertrauensperson im Schöffenwahlausschuß gegen die Stimmen der NPD-Fraktion „gewählt“ wurde. Seine Wahl wurde aber erst mit Hilfe der Berliner Justizsenatorin durchgesetzt, welche der Fraktion der Linken empfahl, an diesem zwölften Wahlgang nicht mehr teilzunehmen, damit der selbsternannte Gralshüter der Demokratie endlich „gewählt“ werden konnte. Voigt äußerte sich u den Umtrieben des Sozi Schreibers heute in Berlin: „Schreiber muß lernen, daß die freiheitliche demokratische Grundordnung unteilbar ist.“

Der Deutsche Bundeswehrverband darf natürlich ehemalige Mitglieder der Sozialistischen Reichspartei (SRP) und der Kommunistischen Partei (KPD) in Ihrer Haltung zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bewerten, nicht aber Mitglieder der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands, der NPD, die bekanntermaßen nicht durch das Bundesverfassungsgericht verboten wurde.

Das Bundesverfassungsgericht entschied 1981 besonders über die alljährlichen Diffamierungen nationaler Politiker in den sogenannten „Verfassungsschutzberichten“ wie folgt: „.....Ihre Anhänger und Funktionsträger sind nicht daran gehindert, mit allgemein erlaubten Mitteln für die Ziele der Partei zu werben, an Wahlen teilzunehmen und bei entsprechendem Wahlerfolg ein Abgeordnetenmandat wahrzunehmen. Bei Beeinträchtigung dieser Rechte steht der NPD und ihren Mitgliedern der Rechtsweg offen.“

Die Rechtsabteilung der NPD wird dem verfassungsfeindlichen Bestreben des SPD-Abgeordneten Tom Schreiber Einhalt gebieten.

Berlin, den 04.11.2008

Frank Schwerdt
Leiter der Rechtsabteilung der NPD

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